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Zeitwertkonten

Breit gefächert: die Zielgruppe

Die Teilnahme an Arbeitszeitmodellen ist für eine breite Zielgruppe möglich. Grundsätzlich können Zeitwertkonten von allen Arbeitnehmern abgeschlossen werden, die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit beziehen und bei denen im Tarifvertrag hierzu kein Ausschluss geregelt ist. Zu diesem begünstigten Personenkreis zählen auch Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstände. Nur im Rahmen von Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit ist eine Freistellung von Arbeitsleistung bei gleichzeitig weiter bestehendem Arbeitsverhältnis möglich. Somit sind Zweitwertkonten für Einzelunternehmer und Selbstständige (wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten) nicht geeignet.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite ist allgemein gültig, nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt und beruht auf heutigen Erkenntnissen, die sich ohne Vorankündigung ändern können. Diese Broschüre ist kein Verkaufsprospekt und stellt kein Angebot zum Kauf oder Verkauf dar. Der Herausgeber übernimmt keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Genauigkeit.


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