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Basis-Rente für Arbeitnehmer


Die gesetzliche Rentenversicherung kann in Zukunft keine ausreichende Altersversorgung gewährleisten. Für einen gesicherten Ruhestand muss jeder Arbeitnehmer selbst vorsorgen. Hier ist die Basis-Rente eine sehr gute Wahl.

Jeder Arbeitnehmer zahlt Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Diese setzen sich aus dem Arbeitgeber- und dem Arbeitnehmeranteil zusammen und betragen 19,9 % des sozialversicherungspflichtigen Arbeitseinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

 

 

Von dem steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrag von 20.000 € pro Person muss dieser Beitrag abgezogen werden, um den maximalen Jahresbeitrag für die Basis-Rente zu ermitteln.




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